Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis
Aus Gründen der Lesbarkeit wird in den AGB auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter gleichermaßen.
Geltungsbereich
Mit dem Kauf Ihrer Eintrittskarte, Ihres Geschenkgutscheins oder Ihres Abonnements sowie mit dem Betreten der Räumlichkeiten oder dem (auch unentgeltlichen) Besuch einer Veranstaltung der Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck (im Folgenden Tiroler Landestheater) stimmen Sie ausdrücklich der Geltung und Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) zu. Die AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden einerseits und dem Tiroler Landestheater andererseits und sind Bestandteil aller Verträge derselben. Im Falle der Weitergabe einer Karte obliegt es dem jeweils vorangehenden Erwerber derselben, darauf hinzuweisen, dass gegenüber jedem weiteren Erwerber die AGB gelten. Die AGB und unsere Preise können Sie auch an den Kassaschaltern sowie im Internet nachlesen. Das Tiroler Landestheater kann diese AGB ändern oder durch neue ersetzen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB auf der Webseite. Bei Veranstaltungen Dritter gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Einlass
Der Kauf einer Eintrittskarte berechtigt jeweils am Vorstellungstag und zur Vorstellungszeit zum Eintritt zur Vorstellung. Besucher sind verpflichtet, ihre Eintrittskarte für die Dauer der Vorstellung mitzuführen und diese auf Verlangen eines Mitarbeiters diesem vorzuzeigen.
Der Einlass beginnt in der Regel 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. Mit Beginn der Veranstaltung erlischt aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher der Anspruch auf den gebuchten Platz. Nach Vorstellungsbeginn können Besucher erst in den Zuschauerraum eingelassen werden, soweit es eine geeignete Pause gibt. Das eigenmächtige Betreten des Zuschauerraums stellt eine Verletzung der Hausordnung dar, die einen Verweis aus der Spielstätte und in schwerwiegenderen Fällen ein Hausverbot nach sich ziehen kann.
Garderobe
Die Garderobe ist bei Veranstaltungen des Tiroler Landestheaters kostenlos. Die Garderobe (Mäntel, Schirme, große Taschen, Rucksäcke, vergleichbar sperrige Gegenstände und Bildaufzeichnungsgeräte) ist beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben. Mit Ausgabe einer Garderobenmarke haftet das Tiroler Landestheater für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert aller auf eine Garderobenmarke abgegebener Gegenstände und beträgt höchstens EUR 550,00. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Bei Verlust der Garderobenmarke kann ein angemessener Geldersatz verlangt werden.
Schließfächer
Im Eingangsbereich des Haus der Musik Innsbruck (Erdgeschoß) steht eine begrenzte Anzahl an Tagesschließfächern für Besucher kostenlos zur Verfügung. Die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Jede Obhutspflicht und Haftung vom Tiroler Landestheater für Verlust, Diebstahl, Beschädigung etc. des Inhalts von Schließfächern ist ausgeschlossen. Es gelten die Nutzungsbedingungen für Tagesschließfächer im Haus der Musik Innsbruck.
Kartenverkauf
Online-Verkauf
Unter www.landestheater.at, www.haus-der-musik-innsbruck.at sowie www.tsoi.at können Karten direkt im Saalplan gebucht werden. Im Online-Verkauf können print@home-Karten bequem zuhause ausgedruckt werden. Eine Rücknahme von print@home-Karten sowie die nachträgliche Ermäßigung von bereits bezahlten Karten ist nicht möglich. Die postalische Zusendung bestellter Karten (auch bei Verkauf über das Tiroler Landestheater als oeticket Vorverkaufsstelle) erfolgt gegen eine Gebühr in der Höhe von EUR 3,00. Zudem bieten wir eine kostenlose Abholung bereits bezahlter Karten an der Abendkassa und der Tageskassa im Haus der Musik Innsbruck. Für über die „Ticket Gretchen Innsbruck – Mobile Ticketing App“ gekaufte Karten gelten die AGB der Ticket Gretchen GmbH. Bei Veranstaltungen Dritter gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters.
Kartenbestellungen
Kartenbestellungen sind ab Beginn des Kartenvorverkaufes möglich. Für das Neujahrskonzert und die Generalprobe des Neujahrskonzerts können Karten ab 2. Jänner (insofern dies ein Werktag ist) gekauft und bestellt werden. Die Bearbeitung der schriftlichen Bestellungen und der Schalterverkauf für den Abo-Verkauf beginnen jeweils am Tag der Spielplanveröffentlichung und enden mit Jahresende.
Reservierungsfristen
Reservierungen bleiben in der Regel 14 Tage ab Erhalt der Reservierungsbestätigung, jedoch frühestens ab Vorverkaufsbeginn, bestehen. Ab einem Monat vor der Vorstellung verkürzt sich diese Frist auf fünf Werktage. In der letzten Woche vor einer Veranstaltung müssen reservierte und unbezahlte Karten innerhalb von einem Tag abgeholt und bezahlt werden. Kartenreservierungen für Vorstellungen am selben Tag sind nicht möglich.
Für Abonnenten und LEOPOLD-Kunden gibt es bereits zwei Wochen vor Vorverkaufsstart eine exklusive Vorreservierungsmöglichkeit. Vorbestellte Karten können ab dem Tag des Vorverkaufsstarts – abhängig von der jeweiligen Abholfrist – abgeholt werden.
Zahlungsmöglichkeiten
An der Kassa kann sowohl mit Bargeld als auch bargeldlos mit Kredit- oder Bankomatkarte bezahlt werden (ausgenommen sind hier externe Spielstätten wie im Congress Innsbruck). Die Bezahlung des Online-Kartenkaufes ist mit Kreditkarte oder mittels Online-Banking (Sofortüberweisung) möglich. Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: American Express, Diners Club, JCB, Master Card und Visa.
Kartenpreise
Es finden die Preise für Sitz- und Stehplätze des Tiroler Landestheaters gemäß den jeweils geltenden Preislisten Anwendung. Das Tiroler Landestheater behält sich vor (insbesondere bei Sonderveranstaltungen und dergleichen), im Einzelfall abweichende Preise festzusetzen. Die Kartenpreise für Abonnements richten sich nach den geltenden Abonnementbedingungen. Alle Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe. Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigungen, auf bestimmte Karten oder Kartenkategorien besteht nicht.
Hinweis betreffend Pausen-Catering-Bestellung
Hier wird darauf verwiesen, dass die Geschäftsbeziehung mit dem Tiroler Landestheater unter Zugrundelegung der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich hinsichtlich des Kaufes der (Veranstaltungs-)Karten (Veranstaltungsbuchung) zustande kommt und daher auch die Rechnungslegung seitens des Tiroler Landestheaters ausschließlich hinsichtlich des Kaufes der (Veranstaltungs-)Karten (Veranstaltungsbuchung) erfolgt. Hinsichtlich der für erfolgte Veranstaltungsbuchungen oder im Rahmen von Abonnements bestehende Veranstaltungsbuchungen ergänzend möglichen Pausen-Catering-Bestellung kommt die Geschäftsbeziehung hingegen mit der Vorspiel Gastro GmbH (FN 256801 z), mit Sitz in A-6020 Innsbruck, Universitätsstraße 1, als Betreiber des Lokals „DAS BRAHMS– Kulturgastronomie im Haus der Musik“ zustande, daher erfolgt eine entsprechende Weiterleitung auf deren Webseite, Geschäftsbeziehung sowie Rechnungslegung betreffend das Pausen-Catering unterliegen sohin ausschließlich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vorspiel Gastro GmbH.
Zahlungsbedingungen
Der Besucher ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet, das vereinbarte Entgelt umgehend, längstens jedoch binnen 14 Tagen, zu bezahlen. Das Tiroler Landestheater behält sich im Falle der nicht rechtzeitigen oder vollständigen Bezahlung das Recht vor, die Karten zu stornieren, sowie bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentumsrecht an den gelieferten Karten.
Ermäßigungen
Alle Besucher bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, Grundwehr- und Zivildiener (ohne Altersbegrenzung) und Menschen mit Behinderung von mind. 70 % und deren Begleitperson erhalten folgende Ermäßigungen unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises:
• im Kartenvorverkauf 40 %
• an der Abendkassa Restkarten für EUR 10,00.
Mitglieder des LEOPOLD Treueprogramms erhalten auf maximal 2 Karten pro Vorstellung bzw. Konzert eine Ermäßigung von 10 %.
Ö1 Club-Mitglieder erhalten auf maximal zwei Karten pro Vorstellung eine Ermäßigung von 10 % unter Vorlage der personenbezogenen Ö1 Club-Karte.
Alle Ermäßigungen gelten bei regulären Veranstaltungen. Ausgenommen sind Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen (z.B. Silvestervorstellungen, Neujahrskonzerte) und Fremdveranstaltungen des Haus der Musik Innsbruck. Falls ein ermäßigter Preis für die Veranstaltung ausgewiesen wird, gilt dieser für die ermäßigungsberechtigten Personen. Für generell rabattierte Vorstellungen entfällt eine zusätzliche Ermäßigung. Gültige Berechtigungsnachweise für die Ermäßigungen sind sowohl an der Kassa als auch am Einlass unaufgefordert vorzuzeigen. Bei Verstößen wird der Differenzbetrag nachträglich erhoben.
Ausgewiesene Rollstuhlplätze in allen Spielstätten werden wie folgt berechnet: 40% Ermäßigung auf die jeweils günstigste Sitzplatzkategorie in allen Preisgruppen.
Gruppen- und Schulbestellungen
Für Gruppenbestellungen im Großen Haus, in den Kammerspielen, bei Eigenveranstaltungen im Haus der Musik Innsbruck und bei den Symphoniekonzerten im Saal Tirol, Congress Innsbruck, gelten folgende Ermäßigungen: Ab 18 Personen 15 %, ab 36 Personen 20 %.
Schulklassen können Karten zu ermäßigten Preisen für ausgewählte Vorstellungen erwerben.
Von der Ermäßigung für Gruppenbestellungen und Schulklassen ausgenommen sind Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen (Silvestervorstellungen, Neujahrskonzert u. a.).
Abendkassa
Die Abendkassen befinden sich am jeweiligen Veranstaltungsort. Im Großen Haus und im Haus der Musik Innsbruck öffnet die Abendkassa 30 Minuten vor Vorstellungs- bzw. Veranstaltungsbeginn. In den Kammerspielen und im [K2] öffnet sie 20 Minuten vor Vorstellungsbeginn und bleibt bei ausverkauften Vorstellungen geschlossen. Im Congress öffnet die Abendkassa bereits eine Stunde vor Konzertbeginn. Während der Abendkassa können ausschließlich Geschäftsfälle der in Kürze beginnenden Vorstellungen durchgeführt werden. Den Vorstellungsbeginn entnehmen Sie jeweils unserer Webseite oder unseren aktuellen Publikationen. In dieser Zeit findet kein Vorverkauf statt.
Vorverkaufszeiten
Der Beginn des Vorverkaufs wird in sämtlichen Publikationen sowie auf unserer Webseite bekannt gegeben. Der Vorverkauf für das Neujahrskonzert und die dazugehörige Generalprobe beginnt jeweils am 2. Jänner (insofern dies ein Werktag ist) des Vorjahres.
Vorstellungsbeginnzeiten
Vorstellungsbeginn im Großen Haus ist in der Regel wochentags um 19.30 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen um 19.00 Uhr. In den Kammerspielen beginnen Abendvorstellungen in der Regel wochentags um 20.00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen um 19.30 Uhr. Vorstellungen im [K2] und die Konzerte des TSOI im Congress Innsbruck – Saal Tirol beginnen um 20.00 Uhr oder 20.30 Uhr. Diese Anfangszeiten gelten, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben. Aktuelle Beginnzeiten werden unter www.landestheater.at bzw. www.haus-der-musik-innsbruck.at und www.tsoi.at sowie in den Publikationen genannt.
Personalisierte Karten
Von den Besuchern werden Daten erfasst, die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Es werden sohin die Kontaktdaten der Besucher (Name, E-Mail, postalische Adresse, Telefonnummer) erfasst, sofern nicht bereits ein Kundenkonto besteht. Ein sogenannter Anonym-Verkauf ohne Erfassung der Besucher ist nicht möglich.
Anreise mit den Linien der IVB
Mit allen Eintrittskarten für die Eigenveranstaltungen des Tiroler Landestheaters, des Tiroler Symphonieorchesters Innsbruck, des Hauses der Musik Innsbruck, der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik und der Meister&Kammerkonzerte ist 120 Minuten vor und nach den Veranstaltungen die Fahrt mit allen Linien der IVB gratis. Sightseer ausgenommen. Es gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der IVB.
Kartentausch
Bis zwei Tage vor der Veranstaltung bemühen wir uns gegen eine Gebühr von EUR 5,00 pro Karte um vergleichbare Plätze zu einem anderen Termin. Sollte der Kartenpreis an dem neuen Termin höher ausfallen, muss der Aufpreis bezahlt werden. Im umgekehrten Fall ist die Auszahlung des Differenzbetrages ausschließlich mittels Gutschein möglich. Der Kartentausch kann nur an der Tageskassa im Haus der Musik Innsbruck durchgeführt werden. Mobile Tickets, online gekaufte und als print@home ausgedruckte Karten sowie im Rahmen von Aktionen gekaufte Eintrittskarten (z.B. Theater- und Konzertpakete) können ausnahmslos nicht storniert, zurückgenommen oder getauscht werden.
Kartenrückgabe
Kartenbestellungen und -käufe sind in jeder Form verbindlich und verpflichten gemäß den bestehenden Regelungen zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. Sie können von der Kartenbestellung nur nach Maßgabe der eingeschränkten gesetzlichen Bestimmungen (ABGB, KSchG) zurücktreten, etwa dann, wenn Sie beispielsweise bei der Bestellung in die Irre geführt wurden oder die Bestellung unter Zwang erfolgte. Kartenbestellungen unterliegen nicht dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG), sodass ein siebentägiges Widerrufs- und Rückgaberecht für Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung ausgeschlossen ist, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist. Zum Widerrufsrecht für Gutscheine siehe Punkt Gutscheine.
Im Rahmen von über das Tiroler Landestheater als oeticket Vorverkaufsstelle abgewickelte Kartenkäufe gelten die folgenden Stornobedingungen von oeticket (CTS Eventim Austria GmbH). Rücknahmen von Karten sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind die Fälle einer Absage, Verlegung, Verschiebung oder wesentliche Programmänderung einer Veranstaltung sowie bei Buchung des Service „Sorgenfrei“ (Storno-Recht) beim Kauf der Karten. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Karte spätestens binnen 2 Monaten ab dem geplanten Veranstaltungsdatum bei jener oeticket-Vorverkaufsstelle zu retournieren, bei der die Karten gekauft wurden. Im Falle einer eingetretenen oder erwarteten Zahlungsunfähigkeit/ Insolvenz des Veranstalters einer abgesagten Veranstaltung müssen Kunden ihre Ansprüche direkt an den Veranstalter richten.
Rücknahmen von Karten, die über die Ticket Gretchen App gekauft wurden, sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind die Fälle einer Absage, Verlegung, Verschiebung oder wesentlichen Programmänderung einer Veranstaltung. Es gelten die AGB der Ticket Gretchen GmbH.
Kartenverlust
Bei Verlust einer Eintrittskarte kann das Tiroler Landestheater eine Ersatzkarte ausstellen, sofern der Käufer unter genauer Platzangabe nachweisen oder glaubhaft machen kann, welche Karte er gekauft hat. Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Ersatzkarte Vorrang vor dem Besitzer der Originalkarte. Die Originalkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Eintrittskarte diese rechtmäßig besitzt. Die Buchung unter der jeweiligen Kundennummer (personalisierter Kartenkauf) erleichtert die Vergabe von Ersatzkarten.
Gutscheine
Gutscheine können an der Tageskassa im Haus der Musik Innsbruck und online im Webshop erworben sowie eingelöst werden. An der Abendkassa ist lediglich eine Einlösung von Gutscheinen möglich. Gutscheine sind drei Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. Der Erwerb bzw. die Einlösung von Gutscheinen an der Abendkassa der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH ist nicht möglich. Gutscheine können nicht bar abgelöst werden und können nicht zum Kauf von anderen Gutscheinen verwendet werden. Eine Rücknahme/Storno oder ein Umtausch von Gutscheinen ist ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht für Verbraucher bei mittels Fernabsatz gekauften Gutscheinen bleibt davon unberührt. Mit dem Kauf eines Gutscheins erkennt der Besucher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und die jeweils gültige Hausordnung an. Der Wiederverkauf von Gutscheinen ist verboten. Das Tiroler Landestheater behält sich das Recht vor, im Falle des Zuwiderhandelns Kunden für den Kauf von Gutscheinen sowie die Einlösung der weiterverkauften Gutscheine zu sperren. Die Annahme und Einlösung von oeticket Wertgutscheinen als Zahlungsmittel für Karten ist nicht möglich.
Einlösung an der Kartenkassa
Bei Bezahlung von Karten mit einem Gutschein an der Kartenkassa muss dieser im Original vorliegen. Übersteigt der Wert des Gutscheines den Kaufpreis, so erhält der Kunde einen neuen Gutschein über den nach Abzug des jeweiligen Kaufpreises verbleibenden Restbetrag.
Online Einlösung
Bei Bezahlung von Karten mit einem Gutschein im Webshop muss der 8-stellige Gutscheincode eingegeben werden. Aus systemtechnischen Gründen ist der Gutscheincode nur ein Jahr gültig, daher ist eine Einlösung von Gutscheinen im Webshop nur im ersten Jahr ab dem Kauf möglich. Für die restliche Gültigkeitsdauer des Gutscheines kann der Kunde den Gutschein an der Kartenkassa einlösen.
Widerrufsrecht für Gutscheine
Beim Kauf von Gutscheinen telefonisch, per E-Mail oder im Internet hat der Käufer, sofern er Verbraucher ist, das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um dieses Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer das Tiroler Landestheater mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Kaufvertrag über den Gutschein zu widerrufen, informieren. Der Käufer kann dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Übt er dieses bestehende Widerrufsrecht wirksam aus, werden alle Zahlungen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Kaufvertrages eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt in der ursprünglichen Zahlungsart; es wird für die Rückzahlung kein Entgelt berechnet. Der Käufer hat kein Rücktrittsrecht, wenn er Gutscheine innerhalb der Widerrufsfrist einlöst und Eintrittskarten für einen bestimmten Termin erhält. Die Rückzahlung kann zudem verweigert werden, bis das Tiroler Landestheater bereits ausgestellte Gutscheine zurückerhalten hat bzw. überprüft wurde, dass keine Gutscheine eingelöst wurden.
Muster-Widerrufsformular
An die Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck, Rennweg 2, 6020 Innsbruck, Fax: +43 (0) 512 52074-333, E-Mail: kassa@landestheater.at
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf von folgendem Produkt:
Bestelldatum:
Rechnungsnummer:
Name des Käufers:
(E-Mail) Adresse des Käufers:
Unterschrift des Käufers (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
Abonnements
Mit Ihrer Abonnement-Bestellung schließen Sie mit dem Tiroler Landestheater einen Vertrag für die Dauer von einer Spielzeit ab. Das Abonnement verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn nicht innerhalb der letzten zwei Monate vor dem auf der Webseite für die konkrete Spielzeit jeweils angeführten Kündigungstermin das Abo schriftlich gekündigt oder geändert wird. Das Tiroler Landestheater verpflichtet sich, den Abonnenten rechtzeitig zu Beginn der Kündigungsfrist auf die Kündigungsmöglichkeit bei sonstiger Vertragsverlängerung gesondert hinzuweisen. Auch das Tiroler Landestheater ist berechtigt, den Abo-Vertrag ohne Angabe von Gründen zu diesem Termin zu kündigen. Mit Abschluss eines Abonnements erklären Sie sich einverstanden, regelmäßig per E-Mail bzw. Post über Veranstaltungen, Informationen sowie Neuigkeiten des Tiroler Landestheaters und des Haus der Musik Innsbruck informiert zu werden.
Abo-Entgelt
Es gelten die jeweils aktuellen Abo-Preise. Die Bezahlung des Abos erfolgt nach Zusendung der Rechnung im Juli mittels Banküberweisung, im Kassa & Aboservice oder telefonisch unter Angabe Ihrer Kreditkartendaten.
Abo-Ausweise
Ihr Abo-Ausweis mit allen Vorstellungs- bzw. Konzertterminen wird Ihnen nach Bezahlung der Rechnung per Post zugesandt.
DAS ABO (Scheck-Abonnement)
Sie erhalten nach Bezahlung der Rechnung eine Spielplanübersicht mit den in Ihrem Abo gespielten Produktionen. Nach Bekanntgabe der gewünschten Termine an kassa@landestheater.at senden wir die jeweiligen Karten per Post oder als print@home-Karte per E-Mail zu.
Werbeprämie für Abonnenten
Wenn bereits bestehende Theater- oder Konzertabonnenten neue Abonnenten für das Tiroler Landestheater werben, erhalten diese bei Vertragsabschluss einen Gutschein für eine Freikarte einer Aufführung bzw. eines Symphoniekonzerts ihrer Wahl in der Platzkategorie des verkauften Abonnements.
Zusatzkarten
Alle Abonnenten erhalten ab dem jeweiligen Vorverkaufsstart 10 % Rabatt auf zusätzlich gekaufte Karten außerhalb ihres Abo-Termins. Das Angebot ist gültig für jeweils eine Karte pro Abo-Platz und Vorstellung. Dieses Angebot gilt nicht bei Premieren, Gastspielen, Sonderveranstaltungen (z.B. Silvestervorstellungen, Neujahrskonzerte etc.) und Fremdveranstaltungen des Haus der Musik Innsbruck.
Abonnements für junges Publikum
Personen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (geboren nach dem 31.12.) erhalten alle Abos (außer Premierenabos & SIX PACK ABO) mit 40% Ermäßigung auf den regulären Abo-Preis. Ebenso erhalten sie das SIX PACK ABO: Dieses spezielle Abonnement ist für jeweils eine Spielzeit aktiv und muss für eine Weiterführung jährlich neu bestellt werden. Beim Abschluss dieser Abos für junges Publikum sowie beim Besuch der Vorstellungen und Konzerte ist ein entsprechender Lichtbildausweis vorzuweisen. Die für eine Schule ausgestellten Abo-Ausweise sind unter den Schülern übertragbar.
Termintausch einer Abo-Vorstellung
Es besteht die Möglichkeit, eine Vorstellung einer konkreten Produktion mit einem anderen Vorstellungstermin in der laufenden Spielzeit zu tauschen, sofern eine persönliche oder schriftliche Abmeldung spätestens bis zwei Tage vor dem aufgerufenen Vorstellungstermin erfolgt. Pro Abonnement und Spielzeit kann der Abo-Termin zwei- bzw. viermal, entsprechend dem gewählten Abo, kostenfrei geändert werden. Die jeweilige Bearbeitungsgebühr bei weiteren Terminverlegungen beträgt EUR 5,00 pro Abo-Platz. Nach Möglichkeit bekommen Sie eine Ersatzkarte in Ihrer Platzkategorie. Der Wert eines nicht eingelösten „unter Tausch“ befindlichen Abo-Platzes verfällt nach der letzten Vorstellung des verlegten Stückes bzw. mit Ende der Spielzeit. Bei einer Abo-Terminverschiebung wird ein virtueller Gutschein unter Ihrer Kundennummer im System erstellt. Eine automatische Reservierung für einen anderen Termin wird nicht vorgenommen. Eine Rückzahlung in bar oder eine Gutschrift für nicht eingelöste „unter Tausch“ befindliche Abo-Plätze sowie für Karten in billigeren Kategorien ist nicht möglich. Symphoniekonzert-Abonnenten haben die Möglichkeit, ihr jeweiliges Konzert zu den oben genannten Bedingungen von Donnerstag auf Freitag und umgekehrt zu tauschen. Für das SIX PACK Abo und für Abos im Haus der Musik Innsbruck ist kein Termintausch einer Abo-Vorstellung möglich.
LEOPOLD Treueprogramm
Alle Besucher, die in einer Saison mindestens drei Vorstellungen oder Konzerte des Tiroler Landestheaters inkl. Eigenveranstaltungen des Haus der Musik Innsbruck (u.a. öffentliche Führungen) zum Vollpreis erworben haben, können nach einmaliger Anmeldung beim Kassa & Aboservice, über unseren LEOPOLD-Folder oder über unser Online-Formular am Treueprogramm LEOPOLD teilnehmen. Auf die Vorstellungen nicht anrechenbar sind Fremdveranstaltungen des Haus der Musik Innsbruck sowie mobile Produktionen.
LEOPOLD-Mitglieder erhalten folgende Leistungen: 10 % Ermäßigung auf den Kartenpreis für max. zwei Karten pro Vorstellung oder Konzert (ausgenommen Premieren, Sonderveranstaltungen wie z.B. Neujahrskonzerte inkl. Generalprobe, Gastspiele, Fremdveranstaltungen des Haus der Musik Innsbruck, mobile Produktionen), kostenlose Zusendung des Magazins „SPIEL“ und des Spielzeithefts sowie zwei Gutscheine für je ein Programmheft nach Wahl. Zudem profitieren LEOPOLD-Mitglieder regelmäßig von exklusiven Angeboten des Tiroler Landestheaters, insbesondere auch von einer exklusiven Vorreservierungsmöglichkeit für Kartenbestellungen vor dem offiziellen Saison-Vorverkaufsbeginn. Bereits gekaufte Karten können für die Vorstellungsanzahl angerechnet werden; eine nachträgliche Reduzierung des Kartenpreises kann jedoch nicht erfolgen. Eine Kombination mit weiteren Ermäßigungsformen ist nicht möglich.
Alle LEOPOLD-Mitglieder sind ab der zehnten Vorstellung automatisch LEOPOLD PREMIUM-Mitglieder und erhalten zusätzlich folgende Leistungen: verlängerte Reservierungsfrist bis einen Monat vor dem Vorstellungstermin, Einladung zu einer exklusiven Spielplanpräsentation mit der Intendanz sowie die Möglichkeit zum zweimaligen Kartentausch ohne Gebühr (bis zwei Tage vor der Vorstellung).
Die Ermäßigungen im Rahmen von LEOPOLD und LEOPOLD PREMIUM werden ausschließlich bei Buchungen für freigegebene Vorstellungen innerhalb einer Spielzeit sowie direkt an der Kassa, bei telefonischer und schriftlicher Bestellung, sowie Online über unseren Webshop oder über die Ticket Gretchen App gewährt. Die Leopold-Mitgliedschaft ist an die Kundennummer gebunden und nicht übertragbar. Die Mitgliedschaft behält ihre Gültigkeit für eine Saison. Die Teilnahme am Treueprogramm ist jederzeit widerrufbar. Die Inanspruchnahme der mit einer Teilnahme verbundenen Leistungen und Vorteile wird nach Verfügbarkeit gewährleistet. Mit der Teilnahme erklären Sie sich einverstanden, regelmäßig per E-Mail bzw. Post über das Treueprogramm informiert zu werden.
Spielplanänderung und Ausfall von Vorstellungen
Ein veröffentlichter Spielplan bzw. veröffentlichtes Programm kann aus zwingenden betrieblichen Gründen geändert werden. Besetzungs-, Programm- und Spielplanänderungen sowie sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs (z.B. kurzfristig zeitliche Verschiebungen des Vorstellungsbeginns, Änderungen von Übertitelung, Krankheit von Künstlern etc.) berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten bzw. Abonnement-Vorstellungsterminen. Werden in Ausnahmefällen ein (Abonnement-)Vorstellungstermin verlegt und/oder Stücke bzw. Programmpunkte ausgetauscht, kann kein Anspruch auf Rückzahlung geltend gemacht werden. Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung stattgefunden hat. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen fünf Tagen geltend gemacht wird. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz einer versäumten Vorstellung bzw. eines Konzerts. Über tatsächlich aufgerufene Vorstellungen wird auf unseren Webseiten www.landestheater.at bzw. www.haus-der-musik-innsbruck.at und www.tsoi.at informiert.
Bei ersatzlosem Ausfall von Vorstellungen werden bereits gekaufte Eintrittskarten auf Ersatztermine umgetauscht oder auf Wunsch bis zu sieben Tage nach dem Vorstellungstag zurückgenommen. Zurückgenommen werden nur unversehrte und im Original vorgelegte Karten. In diesem Fall erfolgt eine Gutschrift auf dem Kundenkonto oder Ausstellung eines Gutscheines bzw. auf Wunsch des Kunden eine Rückzahlung des bezahlten Betrages.
Barrierefreiheit
Im Großen Haus stehen für Besucher im Rollstuhl eigene Plätze im hinteren Parkettbereich zur Verfügung. Barrierefreie Sanitäranlagen befinden sich im Erdgeschoß sowie im 1. und 2. Rang. Das Große Haus verfügt über einen Lift mit direktem Zugang aus der Tiefgarage bis zum 2. Rang. Ebenso finden Rollstuhlfahrer im Haus der Musik Innsbruck für die Kammerspiele, [K2] und Säle drei Lifte, unter anderem mit direktem Zugang aus der Tiefgarage bis zum Erdgeschoß, vor. Barrierefreie Sanitäranlagen befinden sich im 1. Untergeschoß, Zwischengeschoß und 1. Obergeschoß. In den Kammerspielen, im [K2] und in den Sälen des Haus der Musik Innsbruck stehen für Besucher im Rollstuhl eigene Plätze zur Verfügung. Im Großen Haus, in den Kammerspielen, im [K2] sowie in den Sälen des Haus der Musik Innsbruck besteht die Möglichkeit, umschaltbare Hörgeräte zu verwenden (Schwerhörigen-Induktionsschleife). Im Haus der Musik Innsbruck besteht ein taktiles Leitsystem. Darüber hinaus gelten die Bedingungen hinsichtlich Barrierefreiheit der jeweiligen Veranstaltungsstätte (z.B. Congress Messe Innsbruck).
Fotografieren bzw. Verbot von Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen von Vorstellungen oder sonstigen Veranstaltungen des Tiroler Landestheaters sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Das Fotografieren während der Vorstellung und während des Schlussapplauses ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen sind die Mitarbeiter berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras unter Ausschluss der Haftung einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, wird vom Tiroler Landestheater eingezogen und verwahrt und kann erst nach Löschung der Aufzeichnungen wieder an den Eigentümer ausgehändigt werden. Zuwiderhandlungen können nicht nur Schadenersatzansprüche auslösen, sondern sind auch strafbar.
Für den Fall, dass das Tiroler Landestheater eine Vorstellung oder Veranstaltung in Bild und/oder Ton aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, stimmt der Besucher durch die Teilnahme an der Veranstaltung der Veröffentlichung bzw. Verwertung im üblichen Rahmen dieser Aufzeichnungen ohne Vergütung insbesondere zu Werbezwecke unbeschränkt zu.
Videoüberwachung und Zutrittssystem
Die Besucher werden darüber informiert, dass bestimmte Bereiche des Haus der Musik Innsbruck Gebäudes (Zugangsbereiche einschließlich der Flure, Kammerspiele und Säle) sowie des Gebäudes des Tiroler Landestheaters (Bühne und Bühneneingangsbereich) videoüberwacht sind. Auf die Videoüberwachung wird bei den jeweiligen Eingängen hingewiesen. Darüber hinaus werden die Besucher darüber informiert, dass das Tiroler Landestheater sowie das Haus der Musik Innsbruck über Mitschau- und Mithöranlagen auf der Bühne bzw. in den Sälen und Kammerspielen verfügen.
Die Videoüberwachung wird aufgezeichnet, für 72 Stunden gespeichert, danach automatisch gelöscht und dient ausschließlich zum Schutz der Personen sowie der Vermeidung und Aufklärung von Straftaten. Übermittlungen von erhobenen Videodaten an Dritte oder Auswertungen von erhobenen Videodaten in begründeten Fällen erfolgen nur in dem Maße, das zur Erreichung oben benannter Zwecke erforderlich ist. Die Mitschau- und Mithöranlagen im Haus der Musik Innsbruck und im Tiroler Landestheater ermöglichen ein Mitschauen und Mithören der Proben und Vorstellungen in den Sälen und auf der Bühne. Sie dienen ausschließlich den Zwecken der ordnungsgemäßen Durchführung von Veranstaltungen und Instandhaltungen. Diese Daten werden nicht aufgezeichnet.
Weiters nehmen die Besucher zur Kenntnis, dass das Haus der Musik Innsbruck Gebäude über eine elektronische Türenschließanlage bzw. ein Zutrittssystem verfügt. Mit allfälliger Annahme einer Schlüsselkarte stimmt der Besucher der Nutzung und in weiterer Folge der Verwendung dieser Daten in dem zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlichen Ausmaß zu. Die Zutrittsdaten werden bis zu drei Monate gespeichert und dienen ausschließlich zur Benützung des Gebäudes. Übermittlungen von erhobenen Zutrittsdaten an Dritte oder Auswertungen von erhobenen Zutrittsdaten in begründeten Fällen erfolgen nur in dem Maße, das zur Erreichung oben benannter Zwecke erforderlich ist. Die jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden seitens des Tiroler Landestheaters eingehalten.
Datenschutz
Die personenbezogenen Bestell-, Kauf- bzw. Kundendaten (Anrede, Name, Adresse, E-Mailadresse, Telefonnummer und Geburtsdatum) werden unter Einhaltung des Datenschutzrechts in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang (inkl. Abwicklung über die Ticket Gretchen App) sowie für die Bereiche Abonnement, Treueprogramm LEOPOLD und Videoüberwachung sowie Zutrittssystem zu den jeweilig genannten Zwecken verwendet und gespeichert. Zum Zweck der Vertragsabwicklung erfolgt im Rahmen eines über das Tiroler Landestheater als oeticket Vorverkaufsstelle oder als Vermittler für externe Veranstalter in deren Namen und auf deren Rechnung abgewickelten Kartenverkaufs die Verarbeitung und Weiterleitung der Kundendaten an den jeweiligen Veranstalter. Unter dem Vorbehalt eines Widerspruchs des Kunden wird dieser regelmäßig per E-Mail bzw. Post über Veranstaltungen, Informationen sowie Neuigkeiten des Tiroler Landestheaters und des Haus der Musik Innsbruck informiert.
Der Kunde hat je nach Anlassfall folgende Rechte: Auskunftsrecht über die verarbeiteten personenbezogenen Daten und den Zweck der Verarbeitung auf Antrag binnen eines Monats (ART 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung bei unrichtigen bzw. unvollständigen Daten (ART 16 DSGVO), Recht auf Löschung (ART 17 DSGVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (ART 18 DSGVO), Recht auf Datenübertragbarkeit (ART 20 DSGVO), Recht auf Widerspruch bei Verarbeitungen, die auf Basis eines öffentlichen Interesses oder unseres berechtigten Interesses erfolgen (ART 21 DSGVO), Widerrufsrecht von Einwilligungen (ART 7 Abs. 3 DSGVO) sowie Beschwerde an die Datenschutzbehörde (ART 77 DSGVO). Eine Einwilligung kann jederzeit und ohne Begründung per E-Mail an tiroler@landestheater.at widerrufen werden.
Kundendaten werden bis auf Widerruf neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungs- und Werbezwecken des Tiroler Landestheaters und des Haus der Musik Innsbruck genutzt. Die Weitergabe der Daten an Dritte zur kommerziellen Nutzung ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.
Hausrecht
Das Tiroler Landestheater übt in all seinen Spielstätten das Hausrecht aus. Es ist berechtigt, Hausverweise und Hausverbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen diese AGB verstoßen haben, ohne Anspruch auf Kosten- oder Schadensersatz. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht. Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen für den er keine gültige Karte besitzt, kann das Tiroler Landestheater den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
Das private Anbieten und der Weiterverkauf von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände des Tiroler Landestheaters sowie des Haus der Musik Innsbruck sind untersagt.
Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand ins Zuschauerhaus mitgenommen werden.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerbereich und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.
Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten des Tiroler Landestheaters und des Haus der Musik Innsbruck nicht gestattet. Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
Haftung
Für Personen- und Sachschäden, die ein Besucher in den Räumen des Tiroler Landestheaters oder anderer Spielstätten erleidet, haftet das Tiroler Landestheater nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leicht fahrlässig verschuldete Sachschäden ist die Haftung ausgeschlossen. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
Schluss-
bestimmungen
Gerichtsstand ist bei Unternehmen und Verbrauchern, die bei Klagserhebung keinen Wohnsitz, ständigen Aufenthalt oder Beschäftigung in Österreich haben, das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.